Mein Name ist Hase, nicht Igel

24. Dezember 2009

Anlaß für die folgenden Bemerkungen ist mir die kommende Umbenennung der Antiquariatsplattform prolibri in antiquariat.de.

Erstens: die Unterschiede zwischen dem Verband deutscher Antiquare (antiquare.de) und der Genossenschaft verschwimmen wenigstens in den Internetzadressen weiter.

Zweitens: solange sich nichts am Inhalt sowie den organisatorischen Strukturen ändert, ist es für den wirtschaftlichen Erfolg völlig gleich, wie eine Plattform sich benennt, solange sie damit nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Drittens: angesichts der fortschreitenden Zersplitterung wie Unübersichtlichkeit des Marktes steht es zu erwarten, daß sich die Kunden für antiquarische Bücher wieder mehr auf persönliche und bewährte geschäftliche Beziehungen verlassen werden.

Unterschiede, die verwischt werden, sind keine mehr. Die Mitgliedschaft im Verband war bislang wenigstens ein möglicher Anhaltspunkt für Qualität.

Händler, soweit sie noch Individuen sind, die es mit ihren antiquarischen Büchern und ihrer Liebe zum Gewerbe ernst meinen, sollten andere, eigenständigere Wege beschreiten, als die Plattformen, egal welche, mit ihren Angeboten zu schmücken, die nur Alibiblättchen für den Schund sind, der sich sonst darauf tummelt.
 

PS. „Markenrechtliche“ Probleme (prolibri.de – libri.de) nicht vorher abzuklären, sondern im nachhinein jahrelang Geld und Energie für Rechtstreitigkeiten auszugeben, halte ich für reichlich ineffektiv.

PPS. Einen externen Kommentar von Herrn Björn Biester „Ist Kritik unsolidarisch? Zum Streit um die Prolibri-Umbenennung“ finden Sie auf → boersenblatt.net.

13 Antworten zu “Mein Name ist Hase, nicht Igel”

  1. Riepenhausen Sagt:

    ich kenne mindestens einen weiteren fall eines antiquars der probleme mit dem großen buchkraken libri bekommen hat. zum einen werden diese probleme nicht an die große glocke gehängt, weil sich jeder auf einen vergleich mit libri einlassen muß, denn sonst gibt es richtig auf die finger. im übrigen sind die ansprüche von libri mehr als fragwürdig, sobald da mal einer mit dem richtig großen rechtshammer gegenhält würden die namensrechte von libri wohl in sich zusammenfallen. diese barschaft haben aber weder die kleinen antiquare die den namen libri führen noch die giaq bzw. prolibri. das wiederum liegt am bis heute niedrigen interesse der antiquare sich genossenschaftlich zusammenzuschließen. was sie daraus schließen wollen bleibt ihnen selbst überlassen. im übrigen ist aber die namensgebung antiquare.de wohl das beste was man von einem antiquariatsmarktplatz verlangen kann. schöne feiertage

  2. Peter Mulzer Sagt:

    Guten Tag,

    es scheint mir außerordentlich wichtig, daß der folgende Text von den unglücklichen Strategen in Berlin und sonstwo noch *rechtzeitig* zur Kenntnis genommen – - und subito umgesetzt wird. Der Fall ist ganz klar; Gnade Gott den Leuten, wenn sie da nichts tun. Kollege Hohmann hatte seine Domain gewiß nicht so einsetzen wollen, denn er sitzt ja im Wirtschaftsrecht an der Quelle. Es handelt sich auch nicht um das Verteilen von Schwarzen Petern, sondern um einen, pardon, juristischen Aufschrei: “So geht es nicht!”. Zur Sache.

    Es ist schon eine Tragödie – Prolibri ist eine recht ordentliche Datenbank, die Fotofrage ist pfiffig gelöst, alle Datenbanktechnik klappt hervorragend, aber in Sachen Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Textgestaltung und Strategie haben sie seit Jahren keine gute Hand.

    Verbandelungen wie etwa seinerzeit die mit Marelibri scheinen ebenso undurchdacht zu sein wie jetzt das ILAB-Projekt. Was aber wirklich nervt, ist die juristische und fachliche Rechthaberei in ihrem Portal, ob da “minderleistende” Kollegen indirekt heruntergemacht werden (“Qualitätsoffensive”) oder mit ellenlanger Pseudojuristerei naive Nutzer abgeschreckt werden.

    Weil, wir müssen das klar sehen, Prolibri gerade in der jetzigen unübersichtlichen Situation eine echte Chance auf dem Markt hätte, muß man den unglücklichen Strategen dort Folgendes ins Stammbuch schreiben: Mit der Bezeichnung “antiquariat.de” würden sie ein fürchterliches juristisches Gemetzel heraufbeschwören. Die Sicherheit im gewerblichen Rechtsverkehr erfordert eindeutige Bezeichnungen, sie verbietet – gerade im Internetverkauf – irreführende Namen.

    Exkurs: Auch das ZVAB hat gesündigt, indem es (sogar im Netz-Börsenblatt) von sich als “Antiquariat” gesprochen hatte; inzwischen nehmen sie sich da wieder zurück. Denn eine Verkaufsdatenbank, ein Verkaufsportal IST KEIN ANTIQUARIAT.

    Der Verbraucher erwartet vom Verkehr mit einem Antiquariat eine bestimmte, typische Art und Weise des Umgangs, des Angebots, der Bedienung. Wer dies alles nicht bietet, sondern lediglich als Dienstleister FÜR eine Vielzahl von Antiquariaten auftritt, der bietet als Unternehmen eben nicht die Dienste eines Antiquariats an.

    Will er das – und dann auch noch massiv über die Netzadresse – dennoch behaupten, dann TÄUSCHT er den Verbraucher. Das ist heute im Netz eine Todsünde.

    Prolibri ist eingeladen, in letzter Minute die Weichen umzulegen und den Zug nicht in eine Prozeßlawine hineinfahren zu lassen. Ich sehe da nämlich keine schneeschippenden Arbeiter zur Hand, die dann helfen könnten, sondern nur eine Reihe schadenfroher Mitbewerber.

    • meyerbuch Sagt:

      Hatten wir bereits.

      Frühere Prolibri-Werbung auf Ebay (sic!):
      „Ihr Antiquariat online“
      wurde (nach Intervention) zu
      „Ihre Antiquariate online“.

      Keine Plattform ist ein Antiquariat.

      • Peter Mulzer Sagt:

        Noch ein Nachtrag. Vielleicht habe ich es mit eher ungebildeten Verkäufern zu tun, aber mir fällt in letzter Zeit verstärkt auf, daß zumal jüngere Leute mit dem Begriff “Antiquariat” nichts anzufangen wissen. Typische Frage “was ist das” und “wie schreibt man das” – auch ist die Verwechslung mit “Antiquitäten” notorisch.

        Deshalb scheint es mir, auch wenn so ziemlich alle Ideen mit “Buch” schon besetzt sind, der Mühe wert, etwas mit “altem Buch” zurechtzuschustern. Natürlich ist das schwer. Aber so kann man aus der Not eine Tugend machen und das Debakel mit “antiquariat.de” vermeiden.

        Prolibri hat schon, wie ich eben sehe, auf die neue Webadresse verlinkt – ich halte das für brandgefährlich. Es gibt so viele arbeitssuchende Anwälte…

  3. Antiquariat Sagt:

    Wir betreiben seit vielen Jahren ein Antiquariat. Um so mehr sind wir bestürzt, dass sich eine Plattform nun antiquariat.de umbenennen will. Wir meinen, dass das unfair gegenüber den wirklichen Antiquariaten ist, also denen, die alte Bücher ankaufen, beschreiben, den Kunden präsentieren und verkaufen. Eine Plattform stellt nur eine Internetadresse und eine Datenbank zur Verfügung. Warum nennt sich Prolibri nicht plattform.de? Das wäre passender. Und wir werden uns im nächsten Jahr an unseren Rechtsanwalt wenden, ob etwas dagegen unternommen werden kann.

  4. Frank Albrecht Sagt:

    Ich mache es kurz:

    –> RFM hat schlecht recherchiert.
    http://www.beckmannundnorda.de/mitwohnzentrale2.html
    Der beklagte Verein hat letztinstanzlich gewonnen und benutzt die URL bis heute.

    –> Peter Mulzer tut mal wieder vielwortig sehr scheinheilig.
    http://alteskrokodil.blogspot.com/2009/06/ein-generalplan-zur-zukunft-des.html
    Sein Namensvorschlag für eine Plattform ist seit Jahren “Deutsches Antiquariat”

    • meyerbuch Sagt:

      Frank Albrecht kann nicht lesen.

      Es steht oben in Antwort Nr. 2: „Zur rechtlichen Einordnung der Bezeichnung ‚antiquariat.de’ siehe auch…“ Und dort im Urteil beachte man bitte um den Passus „kommt … der Gesichtspunkt einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung in Betracht“.
      Also geht es mir grad nicht um die URL, sondern um die Bezeichnung, den Namen, dem m.E. eine unzutreffende Alleinstellungsbehauptung innezuwohnen scheint.

      Daneben gilt selbstverständlich, wie bereits mehrfach geäußert, daß eine Plattform kein Antiquariat ist, sich also auch nicht so benennen darf, weil dies irreführend ist.

      Daß ein gewisses Antiquariat Frank Albrecht die URL „antiquariat.com“ benutzt und diese wohl auch nicht abgeben wollte zu Gunsten der GIAQ, daß das ZVAB u.a., die Liste ist lang, „antiquariat.net“ innehat, all dies ist nicht nur mir wohlbekannt.

      • Frank Albrecht Sagt:

        Stellt sich die Frage ob RFM lesen kann.

        In dem von ihm zitierten Urteil heißt es: “Führt die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name zu einer gewissen Kanalisierung, kann dies, bezogen auf den Streitfall, zweierlei Gründe haben: Einerseits ist es denkbar – und hiervon ist das Berufungsgericht ausgegangen -, daß sich ein Teil der Nutzer aus Bequemlichkeit mit dem gefundenen Angebot zufrieden gibt und keine Veranlassung hat, seine Suche nach weiteren Anbietern fortzusetzen. Andererseits mögen sich aber Nutzer auch deshalb von einer weiteren Suche abhalten lassen, weil sie meinen, die gefundene Website verschaffe ihnen Zugang zum gesamten Angebot. Dieser zweite Gesichtspunkt mag bei vielen als Domain-Name verwendeten Gattungsbegriffen keine Rolle spielen, weil der Verkehr – etwa bei “www.rechtsanwaelte.de” (vgl. LG München I NJW 2001, 2100), “www.autovermietung.com” (vgl. OLG München CR 2001, 463) oder “www.sauna.de” (vgl. OLG Hamm WRP 2001, 740) – von vornherein erkennt, daß die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (vgl. auch Renck, WRP 2000, 264, 267).”

        In dem von mir zitierten Urteil heißt es: “2. Die Klage ist ebenfalls unbegründet, soweit der Kläger sie unter dem Gesichtspunkt einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung als irreführende Werbung gem. § 3 UWG angreift.”

        Beide Urteile führen aus, daß zu einer unzutreffenden Alleinstellungsbehauptung der Name der URL allein nicht ausreicht. Da aber RFM nicht weiß, wie antiquariat.de aussehen wird …

        Zur Meldung im Augsut 2007 (!), daß antiquariat.de jetzt auf prolibri.de weiterleitet, schrieb RFM damals “Noch ein Wettlauf. Das Zvab hat mehr als dreißig urls. Aber wenn’s hilft…”

  5. Findling Sagt:

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist dem Herrn Albrecht vermutlich unbekannt.

  6. Findling Sagt:

    Mancher kapiert es nie. Das BGH-Urteil ist vom 17.05.2001. Das UWG wurde in den betreffenden Teilen 30.12.2008 geändert.

  7. Peter Mulzer Sagt:

    Es ist ein typischer Fehler von juristischen Laien, sich auf einzelne “Entscheidungen” zu berufen. Im fortgeschrittenen Hobbystadium pflegt man sich dann “Handbuchstellen” zusammenzutragen. So funktioniert Recht aber nicht. Vermutlich handelt es sich, im Gefolge der US-Serien, um eine tiefgreifende Verwirrung beim deutschen Fernsehzuschauer – das angelsächsische Recht wird mit dem deutschen verwechselt.

    Ich darf daran erinnern, daß, wie “Findling” ganz richtig sagt, es um den S i n n des Wettbewerbs- und des Wirtschaftsrechts überhaupt handelt. Vor allem wenn das Publikum angesprochen wird, wenn wir uns also außerhalb der engeren Wirtschaftskreise bewegen, ist die erste Todsünde die T ä u s c h u n g über einen Sachverhalt.

    Natürlich täuscht eine Bücherdatenbank, wenn sie dem Kunden den Eindruck vermittelt, sie sei ein Antiquariat. Der Laie und übrigens auch der ausgefuchste Bücherkenner verbindet mit dem “Antiquariat” individuelle Betreuung, eine bestimmte Art der Behandlung, die Möglichkeit zu persönlicher Rücksprache, insbesondere auch den Aufbau eines V e r t r a u e n s. Das alles ist mit dem Begriff “Antiquariat” für den Kunden verbunden.

    Wenn ich ihn nun unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als (sic!) Antiquariat auf eine Bücherdatenbank von 100 oder 500 Antiquariaten locke, dann täusche ich den Kunden.

    Das ist völlig klar, ob das nun dem Kollegen Albrecht paßt oder nicht. Soweit ich das überblicke, würde der Richter bereits im Vorfeld eines Verfahrens dringend zum Einlenken der Genossenschaft raten, da der Fall, mit Verlaub, sonnenklar ist.

  8. meyerbuch Sagt:

    Aus dem GIAQ-Rundschreiben zur kommenden Umbenennung von ‚prolibri’ in ‚antiquariat.de’: „Wir erwarten durch diese Umbenennung (…) nicht nur eine erheblich bessere Auffindung über Internetsuchmaschinen, sondern durch die direkte Handelsbezeichnung auch eine verbesserte Präsenz für büchersuchende Internetkunden.“

    Es handelt sich eben nicht um eine ‚direkte Handelsbezeichnung’: Weder erwirbt eine Plattform antiquarische Bücher, noch beschreibt sie diese, noch verkauft sie diese. Das tun nur die Antiquariate, die auf ihr, der Plattform, einstellen. Ohne die Bücher der Antiquare ist jede Plattform eine leere Datenbank ohne Angebote.

    Zum Rest, wie es spätestens im Februar ausschauen wird unter dem Namen „antiquariat.de“, werden wir – und die Rechtsanwälte – dann sehen.


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